Ursachen für einen Zerknall können unzulässiger Druck, Werkstoffmängel, Beschädigungen oder das Versagen von Überdruckventilen sein. Um Gefährdungen durch Druck zu vermeiden, sind Druckluftanlagen bzw. ihre Anlagenteile vor Inbetriebnahme und wiederkehrend zu prüfen. Die Ermittlung der Prüffristen erfolgt auf Basis einer durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung bzw. bei der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Die in Anhang 2 Abschnitt 4 Betriebssicherheitsverordnung genannten Fristen dürfen jedoch nicht überschritten werden.

Entsprechend der nach dem Druckinhaltsprodukt (PS × V) gefundenen Prüfgruppe, kann die Notwendigkeit zur Beauftragung einer zugelassenen Überwachungsstelle nach Anhang 2 Abschnitt 4 Tabelle 7 der Betriebssicherheitsverordnung ermittelt werden. Aus Tabelle 1 und Nummer 5.9 des Abschnitts 4 lassen sich dann die maximalen Prüffristen bestimmen, je nachdem, ob eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine befähigte Person die Prüfungen durchführen muss. Danach ergeben sich für einfache Druckbehälter bzw. Anlagenteile, die durch eine zugelassene Überwachungsstelle wiederkehrend geprüft werden müssen, maximale Prüffristen von 5 Jahren für die innere Prüfung und 10 Jahren für die Festigkeitsprüfung. Für Anlagenteile, die wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden dürfen, darf die vom Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegende Prüffrist höchstens 10 Jahre betragen. Abweichend kann in diesem Fall die Frist der Festigkeitsprüfung auf 15 Jahre verlängert werden, wenn im Rahmen der äußeren bzw. inneren Prüfung nachgewiesen wird, dass die Anlage sicher betrieben werden kann.

Den Anlagenteilen sind ihre Ausrüstungsteile, wie z. B. Ventile, Druckregler, Messkammern, Manometer, Wasserstandsmesser, Filter, Ausdehnungsstücke etc. zugeordnet.

Bei Kauf bzw. Installation einer Druckluftanlage sollten die Prüffristen gemeinsam mit dem Errichter anhand der Anlagendokumentation festgelegt werden.

Für die Beurteilung der Prüffristen sollten zudem folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Wechselbeanspruchung mit vollen An- und Abfahrtzyklen,
  • Belastung durch Korrosion,
  • besondere Anforderungen an die Bedienung,
  • spezielle Auflagen der zuständigen Behörde.

Grundsätzlich sollten Wechselbeanspruchungen des Druckbehälters vermieden werden, da sie die Materialverbindungen besonders belasten.

Als Dokumentation sollten vorliegen:

  • Betriebsanweisung,
  • Aufzeichnungen zu Wartungen und Reparaturen,
  • Bescheinigungen der regelmäßigen Prüfungen.

Druckminderer

Bei der Installation des Druckminderers ist der korrekte Sitz zu prüfen. Die Dichtheit des Druckmindereranschlusses ist zu prüfen. Genaue Prüffristen sind im Regelwerk nicht enthalten. Die Prüffristen sind vom Arbeitgeber in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen festzulegen. Außerdem sind die Herstellerangaben zu beachten.

 
Achtung

Auch Schläuche können platzen

Druckluft darf nur durch dafür vorgesehene Schläuche geleitet werden. Das BGIA hat ein Unfallereignis untersucht: Ein PVC-Schlauch, der nur für Flüssigkeitsdurchleitung vorgesehen war, wurde fälschlicherweise als Druckluftleitung verwendet und platzte im Verlauf des Betriebes bei einem Betriebsdruck von 6 bar.

Es wurde festgestellt, dass platzende PVC-Schläuche in 1 m Entfernung Spitzenschalldruckpegel LpCpeak von 150 bis 170 dB erzeugen. Entscheidende Ursache für das Platzen ist, dass sich in Schläuchen ohne Gewebeeinlage durch Materialermüdung eine Blase bilden kann, die dann platzt.

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