Bei der Arbeit in Behältern sind die in Tab. 1 aufgeführten Gefährdungen möglich.

 
Gefährdung Beispiele
Organisatorische Mängel Keine Unterweisung, kein Erlaubnisschein, keine Betriebsanweisung
Gefahrstoffe, Stoffe und Gemische Sauerstoffanreicherung durch Fehlbedienung beim Schweißen, Reststoffe im Behälter, Entfernen oder Aufbringen von Beschichtungsstoffen im Behälter, Reinigen
Sauerstoffmangel Fehlende Belüftung, Sauerstoffverbrauch bei der Arbeit, Spülen mit Inertgasen, Stoffe und Güter, die Sauerstoffarmut verursachen (s. Anhang 5 DGUV-R 113-004)
Brände, Explosionen Vorhandene brennbare Stoffe
Absturz Absturz in den Behälter oder im Behälter
Mechanische Einwirkungen Bewegliche Teile oder Einbauten wie Fördereinrichtungen, verwendete Flüssigkeitsstrahler
Elektrischer Strom Unfall durch verwendete elektrische Geräte wie Handleuchten oder elektrische Handwerkzeuge
Hitze oder Kälte Aufgeheizte oder kalte Behälterteile, Schweißarbeiten
Strahlung z. B. durch Messgeräte
Erhöhte körperliche bzw. psychische Belastungen Körperlich schwere Arbeit im Behälter, Arbeiten in Zwangshaltungen, Beschäftigte mit Platzangst
Nicht ausreichende Rettungsmaßnahmen Fehlender Sicherungsposten, fehlende Einrichtungen/Geräte für die Notfallrettung
Versinken oder Verschütten Der Behälter enthält noch Reststoff oder das Produkt.

Tab. 1: Gefährdungen bei der Arbeit in Behältern

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