Begriff

Rund 3 Mio. Menschen arbeiten in Deutschland überwiegend oder zeitweise im Freien. Vor allem Beschäftigte im Baugewerbe (z. B. Dachdecker, Straßenbauer), in der Land- und Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, in der Abfallentsorgung sowie im Fischereigewerbe und bei der Seefahrt sind bei ihrer Arbeit Witterungseinflüssen ausgesetzt.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze im Freien bei jeder Witterung sicher benutzt werden können und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet ist. Er muss deshalb die Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse schützen oder geeignete PSA zur Verfügung stellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung, v. a. § 3 i. V. mit Nr. 5.1 Anhang. Die DGUV-R 112-189 regelt die Benutzung von Schutzkleidung. Hinweise und Empfehlungen zur Arbeit im Freien liefern Informationen der Berufsgenossenschaften, u. a.

  • BG Bau, u. a. D 505 "Gefährdung durch UV-Strahlung, Hitze und Kälte", Betriebsanweisung "Arbeiten im Freien bei Hitze", Broschüre "UV-Strahlung und Hitze – Schützen Sie sich!",
  • BG ETEM, u. a. "Hautschutz bei Tätigkeiten im Freien".

Die Baustellenverordnung regelt Arbeiten auf Baustellen von Büro-, Betriebs- und Wohngebäuden sowie im Straßenbau.

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