- Betriebsanweisung erstellen und regelmäßig Unterweisungen durchführen (§ 12 ArbSchG), u. a. über die Gefahren von Hitze, UV-Strahlung und Ozon und geeignete Schutzmaßnahmen;
- Arbeitsorganisation anpassen:
Arbeitsorganisation anpassen
Im Sommer
- Arbeiten vor 11 Uhr und nach 16 Uhr durchführen,
- Arbeiten auf mehrere Personen verteilen,
- vorbereitende Tätigkeiten im Schatten durchführen,
- Arbeits- und Pausenzeiten anpassen, z. B. stündliche Kurzpausen von ca. 5 Minuten bei über 30 ºC bzw. 15 Minuten bei Temperaturen über 35 ºC.
Aufwärmzeiten im Winter festlegen.
- Angebotsvorsorge organisieren bei "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag" (Anhang Teil 3 Nr. 5 ArbMedVV und AMR 13.3);
- Erste-Hilfe-Maßnahmen;
- mehr Vorfertigung in Hallen;
- keine Alleinarbeit bei hohen Temperaturen, v. a. bei älteren Beschäftigten oder Beschäftigten, die Schutzanzüge bzw. Atemschutzgeräte tragen;
- Prüfung der Schutzkleidung;
- Aufbewahrung, Reinigung und Reparatur der Schutzkleidung;
- Räum- und Streudienst auf dem Betriebsgelände.
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