Anders als in Büros, Werkstätten oder Laboren sind Beschäftigte bei Arbeiten im Freien – zusätzlich zu den Gefährdungen durch die Tätigkeit selbst – Witterungseinflüssen ausgesetzt.

Bei Sonneneinstrahlung, hohen Lufttemperaturen oder an einem Hitzearbeitsplatz im Freien beeinflussen folgende Faktoren die Arbeit:

  • Hitze;
  • UV-Strahlung;
  • Luftschadstoffe wie z. B. Ozon.
 
Wichtig

Hitzearbeit

Berufsgenossenschaftliche Regelwerke zur Hitzearbeit gelten für Arbeitsplätze, an denen die Hitze technologisch bedingt ist. Typische Hitzearbeitsplätze sind an Hochöfen, in Schmieden oder Gießereien, aber auch in Bäckereien, Pizzerien und im Schnellimbiss.

Hitzearbeitsplätze im Freien finden sich z. B. auf Baustellen im Straßenbau bei Arbeiten mit heißem Asphalt.

Abschn. 1 Nr. 3 DGUV-I 213-002 definiert Hitzearbeit als "Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt. Dadurch können Gesundheitsschäden entstehen."

Bei Arbeiten im Freien kann bei starker Sonneneinstrahlung bzw. hohen Lufttemperaturen ebenfalls Hitze die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden, zusätzlich stellen UV-Strahlung und hohe Ozonwerte Gefahren dar.

Witterungseinflüsse wie Kälte, Glätte, Nässe bei Regen oder Schneefall oder Wind erschweren Arbeiten im Freien.

Im Herbst und Winter wird es später hell, die Dämmerung setzt früher ein. Bei eingeschränkter Sehfähigkeit in der Dunkelheit sind Gefahren schlechter erkennbar.

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