Nach mehreren folgenschweren Industrieunfällen, u. a. im Jahr 1976 im italienischen Ort Seveso, wurde 1982 die sog. Seveso-I-Richtlinie[1] von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erlassen. Diese Richtlinie wurde im Laufe der Folgejahre aufgrund weiterer Ereignisse überarbeitet und ausgeweitet und 1996 von der Seveso-II-Richtlinie[2] abgelöst.

Die bislang letzte umfassende Novellierung erfolgte 2012 als Seveso-III-Richtlinie.[3] Die Novellierung war angebracht, um das Störfallrecht an das weltweit harmonisierte System zur Einstufung von Chemikalien anzupassen sowie die Anforderungen an die behördliche Überwachung zu ändern. Das betrifft v. a. die Vorschriften über die Information und Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und über deren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Die Seveso-III-Richtlinie ist am 13.8.2012 in Kraft getreten. Sie war bis zum 31.5.2015 von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umzusetzen.

[1] Richtlinie 82/501/EWG des Rates über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten vom 24.6.1982.
[2] Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 9.12.1996 (ABl. EG Nr. L S. 13).
[3] Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 4.7.2012 (ABl. EU Nr. L 197, S. 1), in Kraft getreten am 13.8.2012.

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