Bekanntmachung des BMAS IIIb3-35122 zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung und TRGS mit dem Inkrafttreten der GHS-Verordnung

Die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006" (Kurzbezeichnung: GHS-Verordnung oder CLP-Verordnung) wird am 20. Januar 2009 in Kraft treten. In der Gefahrstoffverordnung werden übergangsweise die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EG und 1999/45/EWG, die erst zum 1. Juni 2015 außer Kraft treten, beibehalten. Mit diesem Vorgehen bleibt das bisherige Schutzniveau zunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehenden Technischen Regeln, die unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendung finden.

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