Begriff

Bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung hat die Antipanikbeleuchtung die Aufgabe, ausreichende Sehbedingungen aufrechtzuerhalten, um die Wahrscheinlichkeit einer Panik zu verringern und den betroffenen Personen ein sicheres Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen.

Die Antipanikbeleuchtung ist Teil der Sicherheitsbeleuchtung, die zusätzlich Sicherheitsleuchten an Rettungswegen und an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung vorsieht. In Sonderbauten wie Verkaufsstätten mit über 2000 m2 Fläche und Versammlungsstätten ist die Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung zwingend vorgeschrieben.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Antipanikbeleuchtungen müssen die in der "DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung" festgelegten Anforderungen erfüllen.

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