Begriff

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug (z. B. Kran) gehörende Lastaufnahmeeinrichtungen, die eine Verbindung zwischen dem zum Hebezeug gehörenden Tragmittel (z. B. Kranhaken) und der zu hebenden Last oder zwischen dem Tragmittel und einem nicht zum Hebezeug gehörenden Lastaufnahmemittel (z. B. Greifer) herstellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Praxisorientierte Informationen zum Thema Anschlagen von Lasten enthält die DGUV-I 209-013 "Anschläger". Spezielle Informationen zu einzelnen Arten von Anschlagmitteln enthalten:

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