Kurzbeschreibung

Beurteilungshilfe zur Entscheidung, wann ein Anschlagmittel nicht mehr genutzt werden darf (Anschlagketten, Anschlagseile, Hebebänder, Lasthaken, Natur- und Chemiefaserseile).

Checkliste

Anschlagmittel (Ablegereife)
  Check   Bemerkungen
1) Anschlagketten sind ablegereif bei:    
 
  • Bruch eines Kettenglieds,
 
 
  • Anrissen, Oberflächenverletzungen oder festigkeitsbeeinträchtigenden Korrosionsnarben von mehr als 10 % des noch vorhandenen Kettendurchmessers,
 
 
  • Längung, auch einzelner Kettenglieder, um mehr als 5 %,
 
 
  • Abnahme der Glieddicke an irgendeiner Stelle auf die nächst kleinere genormte Dicke oder
 
 
  • Verformung eines Kettenglieds.
 
2) Anschlagseile aus Stahldraht sind ablegereif bei:    
 
  • Auftreten von mindestens sechs Drahtbrüchen auf einer Länge von 6d (d = Seildurchmesser),
 
 
  • Litzenbrüchen,
 
 
  • Aufdoldungen,
 
 
  • Lockerung der äußeren Lage,
 
 
  • Quetschungen,
 
 
  • Knicken,
 
 
  • Kinken (Klanken),
 
 
  • Korrosionsnarben,
 
 
  • Beschädigungen oder starken Abnutzungen der Seilendverbindungen.
 
3) Hebebänder sind ablegereif bei:    
 
  • Beschädigungen der Webkante oder des Gewebes und Garnbrüchen in großer Zahl, z. B. mehr als 10 % des Querschnitts,
 
 
  • stärkerer Verformung infolge von Wärmeeinwirkung,
 
 
  • Schäden an der Vernähung des Bandes,
 
 
  • Schäden infolge von Einwirkung aggressiver Stoffe,
 
 
  • Beschädigung der aufvulkanisierten Gummiauflage bei Stahldrahtbändern oder
 
 
  • Beschädigung der Beschlagteile.
 
4) Lasthaken sind ablegereif bei:    
 
  • Anrissen, insbesondere Querrissen in Schaft, Hals, Gewinde oder Hakenmaul, Aufweitung des Hakenmauls um mehr als 10 % oder
 
 
  • Abnutzung im Hakengrund um mehr als 5 %.
 
5) Naturfaserseile (Ma, Ha) sind ablegereif bei:    
 
  • Bruch einer Litze,
 
 
  • mechanischen Beschädigungen, starkem Verschleiß oder Auflockerungen,
 
 
  • Herausfallen von Fasermehl beim Aufdrehen des Seiles,
 
 
  • Schäden infolge feuchter Lagerung oder Einwirkung aggressiver Stoffe,
 
 
  • Garnbrüchen in großer Zahl, z. B. mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt,
 
 
  • Lockerung der Spleiße.
 
6) Chemiefaserseile (PA, PP, PES) sind ablegereif bei:    
 
  • Bruch einer Litze,
 
 
  • Garnbrüchen in großer Zahl, z. B. mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt,
 
 
  • starker Verformung infolge Wärme, z. B. durch innere oder äußere Reibung oder Wärmestrahlung,
 
 
  • Lockerung der Spleiße,
 
 
  • Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe.
 

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