Die AMS-Standards legen nicht fest, wer die Funktion des AMS-Beauftragten in einem Unternehmen wahrnehmen soll. Dies hängt entscheidend von den betrieblichen Bedingungen ab. Für die Auswahl einer geeigneten Person sind v. a. eine hohe Akzeptanz bei der obersten Leitung und beim Management sowie Kompetenzen in den Bereichen Projektmanagement, Prozessgestaltung und -steuerung, Moderation und Coaching maßgebend.

 
Wichtig

Personalunion mit Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht sinnvoll

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte nur in Ausnahmefällen – z. B. in kleineren Betrieben – auch die Funktion des AMS-Beauftragten übernehmen. Erfahrungsgemäß gehen sonst fachliche Arbeitsschutzaspekte und der Arbeitsschutzalltag zulasten des "Managen" des AMS und das AMS wird zum Werkzeug der Arbeitsschutzexperten und nicht des Managements.

Praktiziert ein Unternehmen auch andere Managementsysteme, wie z. B. ein Qualitäts- oder Umwelt-Managementsystem oder ist dies beabsichtigt, sind die Aufgaben zusammenzuführen und an eine oder mehrere Personen (AMS-Beauftragte) mit der Verpflichtung einer intensiven Zusammenarbeit zu übertragen. Nur so lassen sich Synergien, insbesondere durch die einheitliche Grundstruktur der normorientierten Managementsysteme (die High-Level-Structure), nutzen und eine hohe Wirksamkeit der Managementsysteme erzielen.

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