Der AMS-Beauftragte ist der Systembeauftragte für das betriebliche Arbeitsschutz-Managementsystem und damit der Prozessverantwortliche für das AMS. Er ist der Geschäftsführung unmittelbar unterstellt.

 
Wichtig

Keine Zuständigkeit für fachliche Fragen des Arbeitsschutzes

Im Gegensatz zu den Arbeitsschutzexperten, wie z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, ist er nicht für fachliche Fragen des Arbeitsschutzes zuständig, sondern für die folgenden Prozesse:

  • Einführung und Aufrechterhaltung eines AMS,
  • Reporting,
  • regelmäßige Bewertung und Weiterentwicklung des betrieblichen AMS,
  • Koordination mit anderen Managementsystemen bzw. die Einbindung in ein integriertes Managementsystem.

Er arbeitet dabei v. a. mit den Führungskräften, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten sowie der Arbeitnehmervertretung eng zusammen.

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