Ammoniumnitrat ist ein fester, farbloser, kristalliner Stoff, der in Wasser sehr leicht löslich ist. V. a. seine brandfördernde Wirkung erfordert Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Ammoniumnitrat selbst brennt nicht, erhöht jedoch die Feuergefahr bei Kontakt mit brennbaren Stoffen und kann einen bestehenden Brand erheblich fördern. In Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial und den chemisch-physikalischen Eigenschaften werden Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Gemische in die Gruppen A bis E eingeteilt, entscheidend ist der Massengehalt. Anwendungsbereiche sind hauptsächlich:
- Düngemittel, z. B. Stickstoff-Kalium- oder Stickstoff-Phosphor-Kalium-Düngemittel: Ammoniumnitrat wird mit Füll- und Trägerstoffen (sog. inerten Stoffen wie Dolomit, Kreide, Gips, Talkum) gemischt
- Sprengstoff für den Bergbau (Ammonium Nitrate Fuel Oil (ANFO), Handelsname z. B. ANDEX)
Ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Ammoniumnitrat existiert nicht.
Es gelten folgende Regelungen:
- Sprengstoffgesetz
- Gefahrstoffverordnung, v. a. Anhang I Nr. 5
- Betriebssicherheitsverordnung
- Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
- TRGS 511 "Ammoniumnitrat"
- DGUV-R 113-003 "Explosivstoff–Zerlege- oder Vernichteregel"
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