Begriff

Ammoniak ist ein – bei Raumtemperatur – farbloses, stechend riechendes Gas, das unterhalb von -33 °C sowie unter Druck flüssig ist. Ammoniak ist leichter als Luft und bildet mit Luft explosionsfähige Gemische. Bei Lösung in Wasser entsteht Ammoniaklösung (auch als Ammoniaklauge oder Salmiakgeist bezeichnet), eine farblose, stechend riechende, flüchtige Flüssigkeit.

Ammoniak ist eine der meist produzierten Chemikalien und dient als Grundstoff für die Produktion von weiteren Stickstoffverbindungen (Grundchemikalie). Anwendungen sind z. B.

  • Ausgangsstoff für Düngemittel, Harnstoffharze, Pestizide,
  • Rauchgasreinigung,
  • Lösemittel (Labor),
  • Kältemittel,
  • Zusatz für Reinigungsmittel,
  • Lederverarbeitung,
  • Textilveredelung,
  • Schutzgas,
  • Härten von Metallen (Nitrierhärtung).
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neben der Gefahrstoffverordnung ist die Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden. Für Gase unter Druck sowie entzündbare Gase gelten v. a.:

  • TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen"
  • TRBS 1201 Teil 2 "Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRBS 1201 Teil 3 "Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU"
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"

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