• Betriebsanweisung erstellen und regelmäßige Unterweisungen durchführen, u. a. den sicheren Umgang mit Ammoniak (Gas) in Druckgasflaschen, Druckgasbündeln, Kartuschen;
  • Feuerarbeiten (z. B. Schweißen) nur mit Erlaubnis durchführen;
  • Prüfen der Anlagen bzw. Apparaturen auf Dichtigkeit (Messungen);
  • Arbeitsbereich abgrenzen und u. a. die Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und das Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" anbringen;
  • Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter (JArbSchG, MuSchG);
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in Abhängigkeit von der spezifischen Situation am Arbeitsplatz anzubieten bzw. regelmäßig durchzuführen (§ 11 ArbSchG), z. B. wenn Atemschutz oder Chemikalienschutzhandschuhe getragen werden müssen;
  • Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren.

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