Beim Umgang mit Ammoniak besteht Brand- und Explosionsgefahr. Die untere Explosionsgrenze (UEG) liegt bei 14 Vol.-%, die obere Explosionsgrenze (OEG) bei 32,5 Vol.-%. Für Ammoniaklösung ist die UEG bei 15 Vol.-%, die OEG bei 28 Vol.-%. Der AGW beträgt 20 ml/m³ (ppm) bzw. 14 mg/m³. Für Ammoniaklösung gilt der AGW für das Gas.

Wegen des unangenehmen stechenden Geruches von Ammoniak sind Vergiftungsfälle eher selten. Mögliche Gesundheitsgefährdungen beim Umgang mit Ammoniak sind:

  • Ammoniak (Gas) ist giftig, es wirkt als Zellgift.
  • Es besteht Erstickungsgefahr, da die Schleimhäute unter Einwirkung von Ammoniak stark anschwellen.
  • Schwere Verätzungen der Haut bzw. Atemwege sowie Augenschäden können ausgelöst werden. Verätzungen mit Ammoniaklösung können tödlich sein.
  • Das zentrale Nervensystem (Zittern der Hände, Sprach- und Sehstörungen, Verwirrung) kann beeinträchtigt, Husten, Übelkeit bzw. Kopfschmerzen können verursacht werden.

Wegen seiner guten Wasserlöslichkeit ist Ammoniak als sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft. Ein Eintrag in Oberflächengewässer muss wirksam verhindert werden.

Es gelten Verwendungsbeschränkungen bzw. -verbote gem. Anhang XVII 1907/2006/EG (REACH).

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