Zusammenfassung

 
Überblick

Mit der Industrialisierung sind nützliche Produkte und Gegenstände zur gewerblichen und privaten Anwendung auf den Markt gekommen. Irgendwann wurden sie unbrauchbar oder überflüssig und durch neue ersetzt. Sie landeten immer wieder auf legalen oder illegalen Müllkippen. Die Produktions- und Verarbeitungsstätten selbst haben Produktionsrückstände, Nebenprodukte und Abfälle erzeugt, die durch Unkenntnis, Nachlässigkeit oder ganz bewusst im Untergrund versickerten oder entsorgt wurden. Später sind manche Stätten aufgegeben worden. Sie haben Spuren im Boden und Grundwasser hinterlassen. Die heute zunehmende Verdichtung der Siedlungsräume macht solche Liegenschaften interessant für eine Nachnutzung. Zuvor müssen sie saniert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Altlastensanierung ist gekennzeichnet durch die Beseitigung von Kontaminationen. Der Umgang mit Gefahrstoffen stellt dabei das prägende Merkmal dar. Vorschriften dazu sind v. a. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die auf ihr basierende TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen". Zugleich sind die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu berücksichtigen. Weitere Rechtsvorschriften betreffen den allgemeinen Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG), das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Baustellen (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) und die Koordination von Bauvorhaben (Baustellenverordnung – BaustellV).

1 Altlasten und Sanierung

1.1 Altlasten

 
Wichtig

Definition

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, sofern von ihnen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Zu den Altablagerungen zählen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder gelagert worden sind, z. B. verlassene und stillgelegte Deponien, illegale Müllkippen, Aufhaldungen oder Verfüllungen mit Produktionsrückständen.

Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, z. B. stillgelegte Industrie- und Gewerbeanlagen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, chemische Reinigungen.

1.2 Sanierung von Altlasten

Sanierung bedeutet nichts anderes, als etwas gesund zu machen, einen ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Altlastensanierung beinhaltet im Regelfall nicht die komplette Gesundung der Altablagerung oder des Altstandortes. Dies wäre aus ökologischer, technischer und wirtschaftlicher Sicht zweifellos die weitreichendste, allerdings auch die aufwendigste Lösung. Sie ist in der Praxis nicht immer umsetzbar. Daher wird ein Sanierungsziel festgelegt. Das Sanierungsziel hat Auswirkungen auf die Sanierungsmethode.

1.3 Sanierungsmethoden

Sanierungsobjekt sind die von Kontaminationen belasteten Medien Boden, Grundwasser und Bodenluft. Die Kontaminationen sollen

  • beseitigt oder reduziert werden (Dekontamination),
  • an der Ausbreitung gehindert oder reduziert werden, ohne beseitigt zu werden (Sicherung).

Je nachdem, wo das Verfahren zum Einsatz kommt, werden folgende Verfahren unterschieden:

  • In-situ: Behandlung der Schadstoffe im anstehenden Boden ohne Bodenbewegung und Änderung des Grundwasserspiegels,
  • On-site: Aufnahme des kontaminierten Bodens, Behandlung vor Ort in mobilen technischen Anlagen und Wiedereinbau,
  • Off-site: Aufnahme des kontaminierten Bodens, Transport und Behandlung in stationären Anlagen an einem anderen Ort.

Da einzelne Verfahren nicht immer die gesamte vorgefundene Gefahrstoffpalette beseitigen können, werden Verfahren kombiniert.

1.3.1 Verfahren zur Dekontamination der Altlasten

Dekontaminationsverfahren dienen der Reinigung der Kontamination, um möglichst vollständig und dauerhaft Gefährdungen für Menschen und andere Schutzgütern auszuschließen.

Umlagerung

Durch Verbringung an einen anderen Ort wird zwar der Standort saniert, das Problem aber anderswohin verlagert.

Aktive hydraulische und pneumatische Maßnahmen

Hydraulische Verfahren dienen der Grundwassersanierung. Grund- und Sickerwasser wird durch Entnahmebrunnen erfasst und in einer Aufbereitungsanlage mechanisch, physikalisch, chemisch, biologisch oder kombiniert behandelt (sog. pump-and-treat-Verfahren).

Pneumatische Verfahren eignen sich zur Bodenluftsanierung. Dabei werden leichtflüchtige Gefahrstoffe aus dem Boden (Bodenluftabsaugung) bzw. Gasphasen aus Altablagerungen (Entgasung) aus der ungesättigten Bodenzone abgesaugt und über nachgeschaltete Reinigungsverfahren behandelt.

Thermische Verfahren

Bei thermischen Verfahren werden organische Kontaminationen hauptsächlich zu Kohlendioxid und Wasser oxidiert. Beispiele sind das Pyrolyseverfahren, die Hochtemperaturverbrennung, Verfahren zum Ausglühen.

Chemisch-physikalische Verfahren

Eine große Bandbreite von Gefahrstoffen kann chemisch-physikalisch behandelt werden.

  • Im Bodenwaschverfahren werden nicht lösliche Stoffverbindungen mit Wasser und ggf. Zusätzen (z. B. Tenside, Säuren, Basen) vom Bodenkorn abgetrennt und in eine Waschlösung überführt. Zusätzliche mechanische Energie kann den Prozess unters...

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