Überblick

Mit der Industrialisierung sind nützliche Produkte und Gegenstände zur gewerblichen und privaten Anwendung auf den Markt gekommen. Irgendwann wurden sie unbrauchbar oder überflüssig und durch neue ersetzt. Sie landeten immer wieder auf legalen oder illegalen Müllkippen. Die Produktions- und Verarbeitungsstätten selbst haben Produktionsrückstände, Nebenprodukte und Abfälle erzeugt, die durch Unkenntnis, Nachlässigkeit oder ganz bewusst im Untergrund versickerten oder entsorgt wurden. Später sind manche Stätten aufgegeben worden. Sie haben Spuren im Boden und Grundwasser hinterlassen. Die heute zunehmende Verdichtung der Siedlungsräume macht solche Liegenschaften interessant für eine Nachnutzung. Zuvor müssen sie saniert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Altlastensanierung ist gekennzeichnet durch die Beseitigung von Kontaminationen. Der Umgang mit Gefahrstoffen stellt dabei das prägende Merkmal dar. Vorschriften dazu sind v. a. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die auf ihr basierende TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen". Zugleich sind die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu berücksichtigen. Weitere Rechtsvorschriften betreffen den allgemeinen Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG), das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Baustellen (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) und die Koordination von Bauvorhaben (Baustellenverordnung – BaustellV).

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