Persönliche Voraussetzungen
- Qualifizierung der Arbeitskräfte und Aufsichtführenden,
- Unterweisen der Beschäftigten,
- Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen,
- Beachten der Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter.
Hygienemaßnahmen
- Verbot des Essens, Trinkens und Rauchens in kontaminierten Bereichen,
- Pflicht zur Benutzung der Schwarz-Weiß-Einrichtungen,
- Bereitstellen und Anwenden von Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmitteln.
Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung
- PSA muss zur Verfügung gestellt und benutzt werden,
- die Beschäftigten müssen geeignet sein, PSA zu benutzen (z. B. Atemschutztauglichkeit),
- ergonomische Eigenschaften und individuelle Anpassung der PSA fördern die Trageakzeptanz,
- Tragebelastung bei Einsatz verschiedener PSA,
- Beachten der Pausenregelungen und Tragezeitbegrenzung,
- ordnungsgemäßes Verwenden der PSA (Funktionsprüfung, Wartung, Pflege und Aufbewahrung).
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