Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen und der Exposition
- Anwenden emissionsarmer Verfahren nach dem Stand der Technik,
- Gestalten der Arbeitsabläufe so, dass Gefahrstoffe nicht frei werden bzw. die Beschäftigten nicht mit ihnen in Berührung kommen,
- Automatisieren von Tätigkeiten, Einsatz geschlossener oder gekapselter Maschinen und Anlagen,
- Blockieren der räumlichen Ausbreitung, z. B. durch Einhausung, Niederschlagen des Staubes mit Wasser, Abdecken des kontaminierten Aushubs,
- Einhausung mit Absaugvorrichtung,
- technische Belüftung,
- Ausstatten von Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemversorgung.
Einrichten der Baustelle
- Unterbinden des unbefugten Zutritts, z. B. durch Umzäunung,
- Einrichten und Betreiben von Schwarz-Weiß-Anlagen,
- Einrichten und Betreiben von Dekontaminationseinrichtungen, z. B. Fahrzeug- und Reifenwaschanlage, Waschplatz für Arbeitsmittel, Stiefelwaschanlage,
- keine Anordnung von Büros, Werkstätten, Lagerräumen, Sozialräumen, Unterkünften im Schwarzbereich,
- Einrichten einer Kommunikationsverbindung zwischen Schwarz- und Weißbereich.
Brand- und Explosionsschutz
- Vermeiden des Entstehens einer explosionsfähigen Atmosphäre, z. B. durch technische Lüftung oder Inertisierung,
- Vermeiden von Zündquellen, z. B. Verbot von Feuer, offenem Licht und Rauchen,
- Vermeiden von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung,
- Einsatz explosionsgeschützter Arbeitsmittel.
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