Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen und der Exposition

  • Anwenden emissionsarmer Verfahren nach dem Stand der Technik,
  • Gestalten der Arbeitsabläufe so, dass Gefahrstoffe nicht frei werden bzw. die Beschäftigten nicht mit ihnen in Berührung kommen,
  • Automatisieren von Tätigkeiten, Einsatz geschlossener oder gekapselter Maschinen und Anlagen,
  • Blockieren der räumlichen Ausbreitung, z. B. durch Einhausung, Niederschlagen des Staubes mit Wasser, Abdecken des kontaminierten Aushubs,
  • Einhausung mit Absaugvorrichtung,
  • technische Belüftung,
  • Ausstatten von Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemversorgung.

Einrichten der Baustelle

  • Unterbinden des unbefugten Zutritts, z. B. durch Umzäunung,
  • Einrichten und Betreiben von Schwarz-Weiß-Anlagen,
  • Einrichten und Betreiben von Dekontaminationseinrichtungen, z. B. Fahrzeug- und Reifenwaschanlage, Waschplatz für Arbeitsmittel, Stiefelwaschanlage,
  • keine Anordnung von Büros, Werkstätten, Lagerräumen, Sozialräumen, Unterkünften im Schwarzbereich,
  • Einrichten einer Kommunikationsverbindung zwischen Schwarz- und Weißbereich.

Brand- und Explosionsschutz

  • Vermeiden des Entstehens einer explosionsfähigen Atmosphäre, z. B. durch technische Lüftung oder Inertisierung,
  • Vermeiden von Zündquellen, z. B. Verbot von Feuer, offenem Licht und Rauchen,
  • Vermeiden von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung,
  • Einsatz explosionsgeschützter Arbeitsmittel.

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