Achtung

Fachkundige Personen

Nur Fachkundige dürfen die Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchführen und den Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen.

Fachkundige Personen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen müssen für diese Aufgabe befähigt sein. Sie müssen besondere Kenntnisse über die Planung und Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen nachweisen, Kenntnisse über Gefahrstoffe und den Umgang mit diesen besitzen, Gefährdungen beurteilen und Arbeitsschutzmaßnahmen treffen können. Die besonderen Kenntnisse können durch Berufsausbildung oder Fort- bzw. Weiterbildung angeeignet und durch Zeugnisse nachgewiesen werden. Mindestanforderungen an die Fachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen beschreibt Anlage 2A TRGS 524.

 
Wichtig

Nachweis der Fachkunde

Die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A TRGS 524 sind erfüllt durch Erwerb der Sachkunde im berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang nach Anhang 6A DGUV-R 101-004 (ehemaliger Sachkundiger nach BGR 128).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge