Wichtig

Definition

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, sofern von ihnen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Zu den Altablagerungen zählen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder gelagert worden sind, z. B. verlassene und stillgelegte Deponien, illegale Müllkippen, Aufhaldungen oder Verfüllungen mit Produktionsrückständen.

Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, z. B. stillgelegte Industrie- und Gewerbeanlagen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, chemische Reinigungen.

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