Alle Unternehmer sind nach § 22 SGB VII verpflichtet, unabhängig von der Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten, bei mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten besteht darin, die direkten Vorgesetzten in Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Sollten noch keine Sicherheitsbeauftragten bestellt sein, so müssen Sie zunächst ermitteln, wie viele Ihr Betrieb benötigt. Mit der im Herbst 2014 neu gefassten DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" gibt es hierzu keine starre Regelung mehr. Der Unternehmer muss gem. § 20 Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation in der erforderlichen Anzahl bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

  • im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  • räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Anzahl der Beschäftigten.

Sofern noch (weitere) Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen, sind hierfür geeignete Mitarbeiter auszuwählen. Dies kann in Absprache mit den Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder anderen Sicherheitsbeauftragten erfolgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, per Aushang nach Freiwilligen zu suchen. Der Aushang sollte Informationen für die Grundlage für Sicherheitsbeauftragte und deren Tätigkeiten sowie Pflichten enthalten.

 
Praxis-Tipp

Vorstellung bei den Sicherheitsbeauftragten

Sind bereits Sicherheitsbeauftragte bestellt, ist es in kleineren Bereichen empfehlenswert, diese an ihren Arbeitsplätzen aufzusuchen. Bei einer größeren Anzahl sollte ein Treffen aller bzw. einer größeren Gruppe von Sicherheitsbeauftragten angestrebt werden. Stellen Sie sich auch diesem Kreis vor und versuchen Sie, Schwerpunkte, Anregungen usw. in Erfahrung zu bringen.

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