Nehmen Sie ebenfalls Kontakt mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) auf. Da Sie mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten müssen und sollten, ist auch dieser Kontakt wichtig. Nach § 9 Arbeitssicherheitsgesetz müssen Sie auch den Betriebsrat beraten und unterrichten. Es kann im Laufe Ihrer Arbeit von Vorteil sein, wenn Sie sich rechtzeitig mit dem Betriebsrat verständigt haben. Viele Meldungen über Defizite im Arbeitsschutz und vor allem über "Beinaheunfälle" erfährt die Sicherheitsfachkraft über Mitglieder des Betriebsrats.

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