Gefährdungen durch Hautkontakt werden in der TRGS 401 "Gefährdungen durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" grundlegend beschrieben. Die Schutzmaßnahmen der TRGS 401 müssen neben den in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" sowie TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" grundsätzlich eingehalten werden.

Die TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" zeigt auf, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hat, um Allergien bei seinen Mitarbeitern so weit wie möglich zu vermeiden. Dies sind im Einzelnen:

  • Ersatzstoffsuche,
  • Änderung des Herstellungs- oder Verwendungsverfahrens,
  • technische Schutzmaßnahmen (z. B. Absaugung von allergisierenden Stoffen),
  • organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Verarbeitung von allergisierenden Stoffen zu Betriebszeiten, in denen keine weiteren als die unmittelbar erforderlichen Beschäftigten in der Nähe sind),
  • persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. Atemschutz).

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