Für den Umgang mit Alkoholen gilt v. a.:

  • Bildung von Dämpfen und Nebeln sowie Verspritzen beim Ab- und Umfüllen vermeiden;
  • Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich, da Dämpfe schwerer sind als Luft;
  • auftretende Dämpfe direkt an der Entstehungs- oder Austrittstelle absaugen;
  • ggf. technische Lüftung;
  • ggf. in geschlossenen Anlagen arbeiten;
  • ggf. Abluftreinigung.

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz, u. a.:

  • von Zündquellen (auch elektrische Geräte ohne Ex-Schutz) fernhalten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden, kriechende Dämpfe können in größerer Entfernung zur Entzündung führen;
  • Schlag und Reibung vermeiden;
  • nur explosionsgeschützte und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
 
Achtung

Alkoholhaltige Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion im Gesundheitsdienst

In Desinfektionsmitteln enthaltene Alkohole sind leicht flüchtig, Arbeitsplatzgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Flächendesinfektion soll daher auf kleine Flächen begrenzt werden. Für die Anwendung in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gilt z. B. (DGUV-I 213-032):

Zitat

Zur Flächendesinfektion dürfen alkoholische Desinfektionsmittel nur verwendet werden,

  • wenn eine schnell wirkende Desinfektion notwendig ist und
  • ein Ersatzstoff oder -verfahren nicht zur Verfügung steht.

Es dürfen in Arbeitsräumen nur Flächen von 1–2 m² alkoholisch desinfiziert werden, da sonst die gesundheitsbasierten AGWs überschritten werden können. Unter diesen Bedingungen können gleichzeitig auch explosionsfähige Konzentrationen von Alkoholen vermieden werden.

Eine Übersicht über geeignete Reinigungsmittel für Flächen im Gesundheitsdienst liefern die Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) sowie des Robert-Koch-Institutes (RKI).

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