Begriff

Aerosolpackungen (früher: Druckgaspackungen) – umgangssprachlich als Sprüh- oder Spraydosen bezeichnet – sind nicht wiederverwendbare Behälter aus Metall (Aluminium, Weißblech), Glas oder Kunststoff mit einem Sprayventil. Der Rauminhalt liegt i. d. R. zwischen 50 und 1.000 ml. Der Inhalt tritt i. Allg. unter Druck als Flüssigkeit, Paste, Schaum oder Pulver aus, der erforderliche Druck entsteht durch ein enthaltenes Treibmittel. In Aerosolpackungen kann der Wirkstoff im Treibgas gelöst sein oder Wirkstoff und Treibgas können in 2 getrennten Kammern vorliegen. Es werden auch drucklose Behälter mit Pumpmechanismus verwendet, sie enthalten kein Treibgas. Druckgaskartuschen sind dagegen Einwegbehälter ohne eigene Entnahmevorrichtung. Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen gehören zu den ortsbeweglichen Behältern.

Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen finden breite Anwendung; sie werden in Handwerk, Gewerbe und Industrie eingesetzt und im Handel zum Verkauf bereitgehalten. Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ergeben sich beim Umgang sowie Lagern und Transportieren – v. a. Brand und Explosion müssen wirksam verhindert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten i. W. folgende Regelungen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Aerosolpackungsverordnung (13. ProdSV)
  • TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"
  • TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung"
  • DGUV-I 210-001 "Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße"

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