Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen v. a. Eigenschaften von Gasen, Tätigkeiten mit Gasen unter Druck, Freisetzung, Einwirkungen von außen sowie Gefährdungen beim Mischen beurteilt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Detaillierte Hinweise dazu liefert die TRGS 407.

Die Inhaltsstoffe können entzündbar, leicht bzw. extrem entzündbar sein:

  • Bei undichten Spraydosen oder Anwendung in kleinen Räumen kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen.
  • Im Brandfall können Spraydosen platzen, freigesetzte entzündbare Bestandteile sind oxidierend und können zu Explosionen führen.
  • Beim Sprühen in offenes Licht oder offene Flammen können Brände entstehen.

Inhaltsstoffe können auch gesundheitsgefährdende, reizende oder ätzende Wirkung haben. Das Einatmen des Aerosols und Hautkontakt müssen dann wirksam vermieden werden. Beim gewaltsamen Öffnen kann die Spraydose bersten und Verletzungen verursachen.

 
Achtung

Treibmittel schwerer als Luft

Treibmittel sind schwerer als Luft und sinken nach unten (Lüftungsöffnungen bzw. Absaugung in Lagerräumen in Fußbodenhöhe).

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