Begriff

Abzüge sind Arbeitsplätze v. a. in Laboren und bestehen aus einer mit festen Wänden umgebenen Arbeitsfläche. Bauweise und Luftführung müssen ausreichenden Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten:

  • Abzüge dienen dazu, Mitarbeiter vor Stoffen, Partikeln, spritzenden Flüssigkeiten und Bränden zu schützen.
  • Gefährliche Gase, Dämpfe und Stoffe werden in Abzügen abgesaugt und so der Atemluft der Beschäftigten entzogen.
  • Umherfliegende Partikel, spritzende Flüssigkeitstropfen oder sich entwickelnde Brände werden auf den Raum im Abzug begrenzt.

Als technische Schutzmaßnahmen im Labor gehören Abzüge zu den Absaugeinrichtungen wie z. B. auch Absaugboxen mit Luftrückführung. Von den Abzügen zu unterscheiden sind die "Sicherheitswerkbänke", bei denen die Abluft über Hochleistungsfilter geführt sowie die Zuluft gefiltert wird, damit ein steriles Arbeiten gewährleistet werden kann. Abgesaugte Umhausungen oder abgesaugte Arbeitsplätze sind keine Abzüge.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten:

  • TRGS 526 "Laboratorien" und DGUV-I 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen"
  • TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
  • DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Laborabzüge sind in DIN EN 14175 (Teile 1-7) geregelt.

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