Die Bundesländer haben zahlreiche Bauvorschriften erlassen, die Belange des Brandschutzes regeln. Danach muss die Entstehung eines Brands und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert werden. Im Brandfall müssen wirksame Löscharbeiten zur Rettung von Mensch und Tier durchgeführt werden. Für den Personenschutz müssen ausreichende Rettungswege in Gebäuden vorhanden sein.

Ein großer Teil der Bauvorschriften enthält Vorgaben zum baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, z. B. zur Ausbildung von Brand- und Rauchabschnitten und Ausrüstung der Gebäude mit Brandmelde- oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Teilweise enthalten Bauvorschriften auch Anforderungen an die Ausrüstung der Gebäude mit Einrichtungen zur Brandbekämpfung, d. h. für den abwehrenden Brandschutz (z. B. die Industriebaurichtlinie). Weiterhin werden auch Unterstützungseinrichtungen für Einsatzkräfte vorgeschrieben (z. B. Steigleitungen im Gebäude) oder Aussagen zur erforderlichen Löschwassermenge gemacht.

In einigen Sonderbauverordnungen der Bundesländer werden vom Betreiber betriebliche Selbsthilfekräfte für den abwehrenden Brandschutz gefordert (z. B. Verkaufsstättenverordnungen). Auch die Unterweisung von Beschäftigten in Lage und Umgang mit den vorhandenen Brandschutzeinrichtungen wird dort festgelegt.

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