Die Betriebsfeuerwehr (BetrFW) ist keine öffentlich-rechtlich anerkannte Feuerwehr zum Schutz von privaten oder öffentlichen Betrieben, von Behörden oder sonstigen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberuflich tätigen Einsatzkräften. Sie ist ausschließlich für ein einziges Unternehmen oder für einen Industriestandort mit mehreren Unternehmen zuständig. Da der Brandschutz der Kommune unterliegt, müssen BetrFW den Eintritt eines Schadensereignisses auf dem Werkgelände der Kommune melden. Bei Bedarf erfolgt dann eine Unterstützung der BetrFW durch die kommunale Feuerwehr.

 
Praxis-Tipp

Rabatt in der Feuerversicherung

Erfüllt eine BetrFW die Anforderungen der VdS Schadenverhütung (ehem. Verband der Sachversicherer), kann der Versicherer das mit einem Rabatt in der Brandschadenversicherung und der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung honorieren.

BetrFW können mit hauptamtlichen Kräften ständig besetzt sein oder aber auch mit nebenberuflichen Kräften nur bei Bedarf besetzt werden.

Die Ausbildung von Angehörigen einer BetrFW sollte analog der von Angehörigen öffentlicher Feuerwehren sein. Die Spezialisierung auf betriebliche Belange erfolgt nach der Grundausbildung.

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