Eine Berufsfeuerwehr (BF) ist eine öffentliche Feuerwehr, die aus hauptamtlich tätigen Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes besteht. Die Einsatzkräfte der BF sind meist Beamte.[1]

Kommunen mit über 100.000 Einwohnern sind i. d. R. gemäß den geltenden länderrechtlichen Feuerwehrgesetzen zur Einrichtung einer Abteilung Berufsfeuerwehr verpflichtet. In einigen Bundesländern können auch Ausnahmen gestattet werden. Dies kann zur Folge haben, dass auch Großstädte "nur" eine FFW mit hauptamtlichen Kräften besitzen.

Angehörige der BF sind während der Dienstzeit im Schichtdienst in Feuerwachen untergebracht. Während der einsatzfreien Zeiten sind die Beamten mit unterschiedlichen weiteren Tätigkeiten beschäftigt. Diese reichen von Arbeiten in Werkstätten (z. B. zur Instandhaltung von Ausrüstung und Fahrzeugen der kommunalen Feuerwehr), über die Feuerwehrverwaltung bis hin zur brandschutztechnischen Begutachtung von Bauanträgen und Unterstützung der unteren Baubehörde in Belangen der Brandverhütung und des vorbeugenden baulichen Brandschutzes.

Die Ausbildungszeit von Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst umfasst ca. 2.400 Std., für Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes ca. 3.200 Std. und für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ca. 4.000 Std. Beamte des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes haben i. d. R. eine ingenieurtechnische oder eine andere naturwissenschaftliche Ausbildung.

[1] Polthier, Lexikon Brand- und Explosionsschutz, 1996, Bd. 8, S. 39.

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