Die Eintreffzeit hängt zwar v. a. von der Wegstrecke zum Brandort ab. Sie unterscheidet sich jedoch auch deutlich zwischen einer Berufsfeuerwehr, einer freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften oder einer rein freiwilligen Feuerwehr.

Grundsätzlich geben die Bundesländer eine gesetzliche Hilfeleistungszeit vor. Innerhalb dieses Zeitfensters muss eine Feuerwehr am Einsatzort ankommen und mit wirkungsvollen Arbeiten zur Schadenbeseitigung/-verhinderung beginnen können – unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige oder eine Berufsfeuerwehr handelt (Abb. 2). Die Zeitmessung bis zum Eintreffen am Einsatzort beginnt nach der Alarmierung der örtlichen Einsatzkräfte.

Diese Alarmierung der Einsatzkräfte sowie die Abfrage und Wahl der Einsatzmittel dauert heute computerunterstützt ca. 2 bis 3 Min.

Nach der Alarmierung begeben sich die Angehörigen einer Berufsfeuerwehr in die Fahrzeughalle und besetzen die Fahrzeuge. Die Fahrt zum Einsatzort beginnt nach weiteren ca. 2 Min. Für eine Fahrtstrecke von 4 km in einer Innenstadt benötigt ein Feuerwehrfahrzeug je nach Verkehrssituation ca. 6 bis 7 Min.

Nach der Alarmierung einer freiwilligen Feuerwehr eilen deren Angehörige aus der Umgebung zum Gerätehaus, rüsten sich dort aus, besetzen die Fahrzeuge und können erst dann zum Einsatz ausrücken. Die Zeitdauer dieses Vorgangs ist davon abhängig,

  • wie schnell die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr zum Gerätehaus kommen können (Straßenverkehrsverhältnisse),
  • wie viele Angehörige der Feuerwehr sich zum Zeitpunkt der Alarmierung in der Nähe des Gerätehauses befinden, um die Fahrzeuge zu besetzen und zum Einsatzort zu fahren.

Hier haben Werkfeuerwehren einen besonderen Vorteil: Sie müssen auf einem Werkgelände nur kurze Wegstrecken zurücklegen und weisen damit sehr kurze Interventionszeiten auf.

Abb. 2: Eintreffzeit von Feuerwehren bei Alarmfahrten mit ca. 4 km Anfahrt und Berufsverkehr

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