Eine wirkungsvolle Brandbekämpfung im Betrieb setzt verschiedene Rahmenbedingungen voraus. Nur so können die Folgen eines Brandes im eigenen Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden.

Die wichtigsten Ziele sind dabei:

  1. Menschenleben retten und schützen,
  2. das Schadenereignis Brand so schnell wie möglich entdecken, eindämmen und bis zum Eintreffen professioneller Hilfskräfte bekämpfen,
  3. Produktionsgüter und Produktionsmittel schützen und erhalten.

Eine Statistik aus den USA über Produktionsbetriebe nach größeren Brandschäden zeigt folgendes Bild:

  • 23 % der Betriebe wurden wieder voll betriebsfähig,
  • 6 % der Betriebe fusionierten oder wurden verkauft,
  • 28 % der Betriebe wurden innerhalb von 3 Jahren stillgelegt,
  • 43 % der Betriebe nahmen den Betrieb nicht mehr auf.[1]

Das bedeutet, dass innerhalb von 3 Jahren über 2/3 der von einem Brand betroffenen Betriebe vom Markt verschwunden waren, dabei überdurchschnittlich oft Klein- und Mittelunternehmen (KMU).

Bekannte Aussagen, wie "Bei uns hat es noch nie gebrannt!" oder "Wir haben keine Brandlasten im Unternehmen und unsere Produkte brennen nicht", sind oft schlichtweg falsch und führen zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Brandgefahren im Unternehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster verwies in einem Urteil aus dem Jahr 1987 darauf, dass in einem Unternehmen jederzeit mit einem Brandfall zu rechnen ist: "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."[2]

[1] Pulm, Falsche Taktik – großer Schaden, 2. Aufl. 2002, S. 22.
[2] OVG Münster, Urteil v. 11.12.1987, 10 A 363/86.

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