Zusammenfassung

 
Überblick

Der Unternehmer ist verpflichtet, für den Gefahrenfall eine geeignete betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation zu schaffen. Dazu gehören Vorkehrungen im Hinblick auf die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter, aber auch die Einrichtung der erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, v. a. in der Ersten Hilfe, medizinischen Notversorgung, Rettung und Brandbekämpfung. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber Mitarbeiter benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen und diese theoretisch und praktisch ausbilden. Dieser Fachbeitrag informiert über den Aufbau der Brandschutzorganisation und die Aufgaben der einzelnen Akteure im Brandschutz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Unternehmer dazu, eine geeignete betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation für den Brandfall zu schaffen. Er muss also die Maßnahmen ergreifen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Außerdem muss er dafür sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen eingerichtet sind, v. a. in der Ersten Hilfe, medizinischen Notversorgung, Bergung und Brandbekämpfung.

Gemäß § 10 Abs. 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber Mitarbeiter benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Dazu gehört unbedingt auch, dass diese Mitarbeiter theoretisch und praktisch ausgebildet werden.

Weitere zentrale Vorschriften sind § 22 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention", DGUV-I 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis", DGUV-I 205-003 "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten", DGUV-I 205-023 "Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung" und VdS 2213 "Brandschutz – Ausbildung im Betrieb".

1 Aufbau der Brandschutzorganisation

 
Step by Step

10 Schritte zum Aufbau der Brandschutzorganisation

Der Aufbau einer betrieblichen Organisation zum abwehrenden Brandschutz kann in folgenden Schritten erfolgen:

  1. Notfallorganisation festlegen, die den örtlichen und betrieblichen Gefährdungspotenzialen Rechnung trägt.
  2. Verantwortliche bestimmen und deren Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der Notfallorganisation festlegen.
  3. Geeignetes Personal auswählen, das seine Aufgaben im Gefahrenfall psychisch und physisch erfüllen kann.
  4. Theoretische Ausbildung des ausgewählten Personals entsprechend seinen Aufgaben im Notfall.
  5. Praktisches Training der Aufgaben der jeweiligen Positionen und Funktionen. Diese Übung sollte von einem Ausbilder begleitet, beobachtet und im Anschluss ausgewertet werden. Solche Übungen sollten der restlichen Belegschaft vorher bekannt gegeben werden.
  6. Ausbildungsergänzung, falls erforderlich auf Grundlage der Übungsergebnisse aus Punkt 5.
  7. Training der jeweiligen Aufgaben im Rahmen einer angekündigten betrieblichen Übung.
  8. Auswertung der Übung und Abstellung der erkannten Mängel im Ablauf oder der Ausbildung.
  9. Überprüfung der Gesamtorganisation in einer unangekündigten Übung.
  10. Auswertung und weitere Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation.

Die Übung sollte durch einen unabhängigen Beobachter begleitet werden, um im Rahmen einer objektiven Bewertung Schwachstellen und Verbesserungspotenziale erkennen zu können.

 
Praxis-Tipp

Feuerwehr einbeziehen

Beziehen Sie bei der betrieblichen Übung die zuständige Feuerwehr ein. Sie erhält dadurch gleichzeitig auch

  • Ortskenntnis über das Unternehmen,
  • Überblick über die betriebliche Notfallorganisation,
  • Kenntnis der Ansprechpartner bei Notfällen.

Zudem hat die Feuerwehr damit die Möglichkeit, die betriebliche Notfallplanung mit ihrer externen Einsatzplanung abzustimmen.

Solche betriebliche Übungen können auch von unabhängigen Dritten (z. B. TÜV) begleitet werden. Sie können dabei helfen, Verbesserungsmöglichkeiten in der Organisation aufzudecken und umzusetzen.

2 Aufgaben und Ausbildung der Akteure im Brandschutz

2.1 Unternehmer

Der Unternehmer muss eine geeignete Notfallorganisation schaffen (§ 10 ArbSchG). Daraus ergibt sich die sog. Organisationsverpflichtung. In Abhängigkeit von den vorhandenen betrieblichen Gefährdungen muss er wirksame Maßnahmen zum abwehrenden Brandschutz für Beschäftigte und Dritte (mögliche Anwesenheit anderer Personen) ableiten. Da der Brandfall nur einer der möglichen Notfälle im Unternehmen ist, sollte sich die Brandschutzorganisation in die gesamte betriebliche Notfallorganisation einfügen, um Synergien nutzen zu können und das System für alle Betroffenen transparenter zu machen. Die Planung der Evakuierung für den Brandfall kann z. B. ähnlich sein wie die für den Fall des Austritts von Gefahrstoffen.

 
Praxis-Tipp

Externe Experten hinzuziehen

Beim Aufbau der betrieblichen Notfallorganisation sollte sich der Unternehmer von Experten beraten lassen. Ein wichtiger Ansprechpartner beim abwehrenden Brandschutz ist immer auch die örtliche Feuerwehr.

2.2 Werkfeuerwehr

Nur wenige große Unternehmen verfügen heute noch über eine eigene Werkfeuerwehr. Ihre Aufgaben und Ausbildung beruhen auf Vorgaben des Gesetzgebers und der...

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