Die Mitarbeiter haben die Aufgabe, jeden Brand zu melden und nach Möglichkeit zu bekämpfen. Diese Erstbrandbekämpfung eines Entstehungsbrands muss allerdings ohne Eigengefährdung möglich sein. Falls möglich, sollten immer mehrere Beschäftigte die Brandbekämpfung durchführen (gefährliche Tätigkeit).

Können die Mitarbeiter aufgrund der Situation und besonderen Gefährdungen keine Entstehungsbrandbekämpfung sicher durchführen, müssen sie zumindest die festgelegten Meldepflichten beachten und durchführen.

Die Mitarbeiter müssen jährlich über die vorhandenen Brandgefährdungen im Unternehmen, die festgelegten Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie zum Verhalten im Brandfall unterwiesen werden. Eine wichtige Unterweisungsgrundlage ist die betriebliche Brandschutzordnung nach DIN 14096.

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