Nur wenige große Unternehmen verfügen heute noch über eine eigene Werkfeuerwehr. Ihre Aufgaben und Ausbildung beruhen auf Vorgaben des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Vor Aufnahme der Tätigkeiten einer Werkfeuerwehr sollten die Rahmenbedingungen mit den Sachversicherern und Genehmigungsbehörden einvernehmlich geklärt werden.

Hier kann, bei berechtigtem Interesse von Seiten der Behörde und des Betreibers, auch eine Unterstützung der örtlichen Gemeinde durch die Werkfeuerwehr vereinbart werden. Allerdings darf der vom Sachversicherer geforderte Grundschutz des Unternehmens dadurch nicht gefährdet werden.

Die Ausbildung von Angehörigen einer Werkfeuerwehr richtet sich nach den gültigen Feuerwehrdienstvorschriften der Bundesländer und den Regelwerken der Unfallversicherer. Sie muss immer in Abhängigkeit des Gefahrenpotenzials des betroffenen Unternehmens erfolgen. Dabei werden an Werkfeuerwehren mit hauptamtlichen Kräften dieselben Anforderungen wie an Werkfeuerwehren mit freiwilligen Kräften gestellt.

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