Bei Bränden in Industrie- sowie Energieversorgungsanlagen (dabei sind elektrische Versorgungsleitungen mit eingeschlossen) sind oftmals Spannungen über 1.000 V anzutreffen. Hier sollten Beschäftigte nur tätig werden, wenn die Anlage sicher abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert ist. Das muss durch Elektrofachkräfte vorgenommen und bestätigt werden. Die reine Vermutung, dass eine Anlage abgeschaltet ist, kann tödlich sein.

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