Im Fall eines Brandschadens ist ein offener Umgang mit der Presse unabdingbar. Bereits im Vorfeld sollte dafür im Unternehmen ein Sprecher festgelegt werden, der verbindliche Auskünfte nach außen erteilen darf.

 
Praxis-Tipp

Gemeinsame Erklärungen

Es sollten nur gemeinsame Erklärungen des Unternehmens und des Leiters der externen Einsatzkräfte abgegeben werden.

Nach dem Schadensereignis kann auch eine Führung mit Pressevertretern nach Absprache mit der Einsatzleitung erfolgen, um negative und fehlerhafte Berichterstattungen zu vermeiden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Beteiligten keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.

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