Für die Versorgung von Verletzten im Brandfall sind zunächst die betrieblichen Ersthelfer zuständig. Bei schweren Verletzungen müssen Notarzt und Rettungsdienst alarmiert werden.

Die zwischenzeitliche Unterbringung von Verletzten muss so erfolgen, dass eine gute Erste Hilfe und ein reibungsloser Abtransport durch den Rettungstransport möglich werden. Die Anfahrtswege der Rettungswagen sollten sich möglichst nicht mit denen der Feuerwehr überschneiden.

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