Unfälle beim Einsteigen in umschlossene Räume im Abwasserbereich (Kanäle, Behälter, Becken) sind zwar eher selten, enden aber oft tödlich. Risiken sind:

  • lebensgefährliche Vergiftungen bzw. Ersticken durch das Auftreten toxischer Gase (v. a. CO2, Methan, Schwefelwasserstoff, Faulgase oder Sauerstoffmangel),
  • Explosionsgefahr durch die Bildung explosionsfähiger Gas-Luftgemische (Methan),
  • erschwerte Rettung bei Unfällen.

Die sichere Organisation und Durchführung von Einstiegsarbeiten ist in der DGUV-R 103-003 "Arbeiten in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen" beschrieben. Sie umfasst als Hauptpunkte:

  1. Gefährdungsbeurteilung (schon bei Planung und Bau, sodass Einstiegsarbeiten möglichst vermieden werden);
  2. organisatorische Schutzmaßnahmen:Betriebsanweisung erstellen, Unterweisung sicherstellen, schriftliche Beauftragung der für Einstiegsarbeiten zugelassenen Personen (Atemschutzgeräteträger!), Aufsichtsperson und Sicherungsposten benennen, Erlaubnisschein für Arbeiten mit besonderem Risiko;
  3. technische Schutzmaßnahmen: Messungen auf gefährliche Stoffe, Lüftungsmaßnahmen, ggf. Wasserreduktion, Stillsetzen von Anlagen usw.;
  4. Ablauf von Einstiegsarbeiten ist detailliert geregelt in Abhängigkeit von der Einstiegstiefe und der baulichen Situation. Besonders kritisch ist dabei der richtige Einsatz von Mess-, Atemschutz- und Abseilgeräten;
  5. Notfallorganisation: Für den Notfall muss an der Arbeitsstelle zur Verfügung stehen:

    • Rettungsgrundausstattung (einsatzklar bereithalten: frei tragbares, umluftunabhängiges Atemschutzgerät für Rettungseinsätze, Abseil- und Rettungsgerät, exgeschützte tragbare Handleuchte, Verbandkasten, Handfeuerlöscher, ggf. Rettungsweste),
    • Notrufmöglichkeit,
    • Ersthelfer,
    • Alarm- und Rettungsplan.

    Notfallsituationen müssen jährlich geübt werden.

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