Zusammenfassung

 
Begriff

Abbrucharbeiten sind Arbeiten zur Beseitigung von baulichen Anlagen, einschließlich der dafür notwendigen vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. Zu den vorbereitenden und abschließenden Arbeiten zählen Tätigkeiten zur Baustelleneinrichtung und -räumung (Aufstellung/Abbau von Großgeräten, Bauwagen und Containern, Verkehrsflächen und Transportwegen, Lagerflächen, Medienversorgung, Baustellensicherung, Arbeits- und Schutzgerüste, Abfallentsorgung).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Wesentliche Arbeitsschutzvorgaben für Abbrucharbeiten enthalten neben dem allgemein geltenden Recht (ArbSchG, DGUV-V 1) folgende Vorschriften und Regeln:

Weitere Rechtsgrundlagen mit Vorgaben für Abbrucharbeiten sind:

1 Gefährdungen

Abbrucharbeiten bergen ein hohes Gefährdungspotenzial. Das äußert sich u. a. durch folgende Unfallgefährdungen:

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen,
  • Erschlagenwerden von ein- oder umstürzenden Bauteilen,
  • Überrollt- oder Gequetschtwerden von Baumaschinen oder -fahrzeugen,
  • Getroffenwerden von herabfallenden Teilen,
  • Stürzen, Stolpern, Ausrutschen.

Darüber hinaus sind Gefährdungen und -belastungen für die Beschäftigten möglich, wie z. B.:

2 Vorbereitung von Abbrucharbeiten

2.1 Abbruchplanung des Bauherrn

Der Bauherr als Träger des Bausubstanzrisikos und der Planungsverantwortung veranlasst grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und ggf. erforderliche weitere Bausubstanzuntersuchungen entsprechend der Bau- oder Nutzungsgeschichte des jeweiligen Objektes. Damit erhält man Kenntnis über die relevanten arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Problemstoffe der baulichen Anlage. In der Verantwortung des Bauherrn liegen i. d. R. auch folgende Leistungen:

  • Abbruch- und Entsorgungskonzept,
  • Mengenermittlung,
  • Ausschreibung/Vergabe,
  • sonstige Fachplanungen.

Ein Antrag auf Abbruchgenehmigung ist bei genehmigungspflichtigen Abbruchvorhaben bzw. Anzeige bei vereinfachten Genehmigungsverfahren vom Bauherrn bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

 
Praxis-Tipp

Verpflichtungen für den Bauherrn

Unabhängig von den Arbeitsschutzpflichten der späteren Arbeitgeber treffen den Bauherrn im Vorfeld einer Abbruchmaßnahme ggf. weitreichende Erkundungs-, Planungs-, Informations-, Organisations- und Nachweispflichten. Hilfreich dafür sind neben der Beauftragung geeigneter Erfüllungsgehilfen auch rechtzeitige Abstimmungen mit der zuständigen Behörde auch über regionale Besonderheiten!

2.2 Abbruchplanung des Abbruchunternehmers

Auf Basis der Abbruchgenehmigung und der sonstigen maßgeblichen Unterlagen aus der Erkundung bzw. Untersuchung des Abbruchobjektes, die der Veranlasser (Bauherr) übergibt, trifft der Abbruchunternehmer seine Vorbereitungen. Hierzu ist ggf. eine ergänzende Untersuchung des baulichen Zustandes erforderlich. Mit den vorliegenden Informationen wählt der Arbeitgeber die Abbruchtechnologien und -methoden (s. Abschn. 3) sowie die dazu notwendigen Hilfsverfahren und -mittel. Darauf aufbauend ist für Abbruch- und Rückbauarbeiten, an die besondere sicherheitstechnische Anforderungen gestellt werden, eine schriftliche Abbruchanweisung zu erarbeiten, die vor Aufnahme der Abbrucharbeiten auf der Baustelle vorliegen muss. Sie enthält neben den wesentlichen technisch-organisatorischen Informationen zum Arbeitsablauf, die geplanten Arbeitsschutzmaßnahmen und auch die Maßnahmen, die sich aus Umweltschutz- und Entsorgungsvorschriften ergeben.

Nicht zu vernachlässigen ist, dass auch ökonomische Aspekte (Pflichten zur Abfalltrennung, allgemeine Deponiekosten oder Entsorgungskosten für schadstoffbelastete Abfälle) Einfluss auf die Planung der Abbrucharbeiten, insbesondere auch auf die Wahl der Abbruch- oder Rückbaumethode haben.

 
Wichtig

Abbruchanweisung als Gefährdungsbeurteilung

Eine Abbruchanweisung kann, korrekte Erarbeitung vorausgesetzt, wesentliche Anforderungen für eine baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG erfüllen, da mit ihr durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung dokumentiert wird, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

3 Abbruchmethoden

Unter Beachtung der baulichen und technischen Aspekte des Abbruchobjektes und weiterer Faktoren (Auflagen aus der behördlichen Genehmigung, Kostenaspekte) wird das Abbruchverfahren sowie die Reihenfolge der durchzuführenden Arbeiten festgelegt.

Abtra...

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