Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Drehen
1.1 Bedienen der konventionellen Drehmaschine

Gefahr von Verletzungen infolge

  • wegfliegender Späne
  • ungewolltem Anlaufen der Maschine durch unwirksam gewordene Einrücksicherung
  • sich unkontrolliert bewegender und ungleichmäßig geformter Werkstücke (Rohre, Stangen)
  • aus dem Spannfutter herausragender Spannbacken
  • wegfliegender Spannschlüssel

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A3.4

DGUV-R 100-500

DGUV-R 108-003

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

DGUV-I 209-023

DGUV-I 209-066

DGUV-I 209-068

Technische Maßnahmen:

  • funktionsfähige Einrücksicherung
  • Spänehaken mit Handschutz und glattem Griff zur Spänebeseitigung
  • Aufnahme von zu bearbeitenden langen Rohren bzw. Stangen in Zwischenlagern (Lünetten) oder Gegenlagern
  • Installation klappbarer Verdeckungen, Trennwände oder Schutzschirme gegen Späneflug und wegfliegende Werkstücke
  • Verwendung von Sicherheitsspannschlüsseln
  • Auffangwannen für Ölverluste

Organisatorische Maßnahmen:

  • regelmäßige Beseitigung der Späne mittels Handfeger

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen einer Schutzbrille
  • Tragen von Sicherheitsschuhen
1.2 Bedienen und Überwachen von Drehautomaten

Beeinträchtigung der Gesundheit bezogen auf

  • die Haut und die Atemwegsorgane durch Emission von Kühlschmiermitteldämpfen
  • das Gehör durch Lärmbelastung

sowie Unfallgefahr durch

  • Ölverluste an Maschinen und Verunreinigung des Fußbodens

ProdSG

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A3.4

ASR A3.6

ASR A3.7

TRGS 555

TRGS 611

TRLV Lärm Teil 3

DGUV-R 109-003

DGUV-I 112-194

DGUV-I 112-195

DGUV-I 209-022

DGUV-I 209-023

DGUV-I 209-024

DGUV-I 209-051

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-237

Technische Maßnahmen:

  • Installation von Anlagen zur Belüftung und Absaugung der Kühlschmiermittel-Konzentrationen, ggf. Kapselung zum Vermeiden des Eintritts von Fremdstoffen (z. B. Metallspäne) in Kühlschmiermittel
  • Lärmminderung an Werkzeug und Werkstück[2]
  • Lärmschutzmaßnahmen durch Teilkapselung in Verbindung mit schallabsorbierender Auskleidung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erneuerung der Kühlschmiermittel-Emulsion bei Verschmutzung (Zugabe des Konzentrats in das Wasser und nicht umgekehrt)
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen gemäß TRLV Lärm
  • regelmäßige Reinigung des Fußbodens
  • Vermeiden des Hautkontakts mit Lösungsmitteln
  • Erarbeitung eines Hautschutzplans
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 23, G 24

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Gehörschutz
  • regelmäßige Hautreinigung und Hautpflege
  • Tragen von Sicherheitsschuhen
2 Fräsen
 

Bedienen der Fräsmaschine

Werkzeug- und Werkstückwechsel

Unfall- und Verletzungsgefahr infolge von

  • Finger- und Handverletzungen durch rotierende Fräswerkzeuge
  • wegfliegenden Spänen, Bruchstücken von Werkzeugen
  • wegfliegenden Werkstücken
  • freigesetzten Spannelementen

s. oben

DGUV-I 209-005

DGUV-I 209-022

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-237

Technische Maßnahmen:

  • Abdeckung der Fräswerkzeuge mit Schutzhauben
  • individuelle Anpassung der Schutzhauben an die Fräsertypen

Organisatorische Maßnahmen:

  • regelmäßige Beseitigung der Späne mit Pinsel oder Handfeger
  • Prüfen der Werkzeuge auf sichtbare Beschädigungen
  • Ein- und Ausspannen der Werkstücke nur bei ausgeschalteter, stillstehender Maschine
  • ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20, G 23, G 24

Personenbezogene Maßnahmen:

  • ggf. Tragen von Gehörschutz
3 Schleifen  
3.1 Bedienen von Schleifmaschinen

Gefahr von arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen durch

  • Benutzung nicht fachgerecht geprüfter Schleifwerkzeuge (Schleifscheiben)
  • nicht zuverlässige Befestigung der Schleifscheibe
  • fehlende oder instabile Schutzhauben bzw. Verkleidungen
  • fehlende oder unwirksame Absaugung des Schleifstaubs
  • Quetsch- und Scherstellen
  • Lärmeinwirkung hoher Intensität auf das Gehör
  • Staubeinwirkung auf die Atemwegsorgane

s. oben

DGUV-I 202-077

DGUV-I 209-002

DGUV-I 240-014

DGUV-I 240-237

Technische Maßnahmen:

  • Auswahl lärmarmer Maschinen
  • Installation nachstellbarer Schutzhauben aus schlag- und bruchfesten Werkstoffen an Werkstattschleifmaschinen
  • örtliche Absaugung gesundheitsgefährdender Schleifstäube
  • Teilkapselung zur Verringerung der Schallemission
  • Befestigung von Fangblechen zur Verhinderung des Herausschleuderns von Werkstücken an Flachschleifmaschinen
  • Verriegelung elektromagnetischer Spannvorrichtungen mit dem Antrieb des Vorschubs
  • Anbringung von Verkleidungen der Schleifbänder an Bandschleifmaschinen

Organisatorische Maßnahmen:

  • erforderliche Kennzeichnung mit Hersteller, Lieferer und gesetzlich geschützten Warenzeichen sowie Prüfzeichen nach DGUV mit Farbstreifen für Arbeitshöchstgeschwindigkeiten
  • Benutzung aufgespannter Schleifwerkzeuge erst nach Probelauf bei voller Betriebsdrehzahl
  • Lagerung der Schleifwerkzeuge in trockenen, gleichmäßig temperierten Räumen
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 1.4, G 20

Personenbezogene Maßnahm...

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