Damit sich beide Parteien ihrer Verantwortungsbereiche beim Arbeitsschutz bewusst sind und entsprechend handeln können, sollten im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag u. a. folgende Fragen geklärt und vereinbart sein:

 
Praxis-Tipp

Informationen für Verleiher und Entleiher

Ausführlichere Informationen für Zeitarbeitsfirmen und Einsatzbetriebe sowie Tipps für die Praxis bietet z. B. die DGUV-R 115-801 "Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen".

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