Da Leiharbeitnehmer immer nur eine begrenzte, kurze Zeit in ein und demselben Kundenbetrieb im Einsatz sind, greift die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) nur sehr selten. Die Verleiherfirma sollte deshalb ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) haben und ihren Leiharbeitern Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbieten.

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