Xylol (Dimethylbenzol) ist eine farblose Flüssigkeit, die leicht flüchtig ist, aromatisch riecht, stark rußend brennt, leichter als Wasser und mit vielen Lösemitteln mischbar ist (kaum löslich in Wasser). Xylol ist ein aromatischer Kohlenwasserstoff (Aromat). Es gibt 3 Isomere von Xylol, i. d. R. liegt Xylol als Isomerengemisch vor. Xylol für technische Anwendungen enthält häufig neben den Isomeren o-Xylol, m-Xylol und p-Xylol als weitere Bestandteile Ethylbenzol und geringe Mengen von Toluol. Wegen des hohen Gefährdungspotenzials und der breiten Anwendung ist Xylol für den Arbeitsschutz von besonderer Bedeutung.
Grundlegend gelten folgende Vorschriften:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung"
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"
- DGUV-I 213-072 "Lösemittel"
DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
(ersetzen in Verbindung mit der ArbMedVV und AMR die zurückgezogenen DGUV Informationen 240-011 bis 240-460 "Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge")
Weitere Regelungen enthalten:
- DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
- DGUV-I 209-014 "Lackieren und Beschichten"
- Baustein-Merkheft der BG Bau "Maler- und Lackierer"
- DGUV-I 209-022 "Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen"
- DGUV-I 213-030 "Gefahrstoffe auf Bauhöfen"
- DGUV-I 213-032 "Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst"
- DGUV-I 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten"
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