Überblick
  • Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Verletzungen und Unfälle sollen so weit wie möglich vermieden werden.
  • Damit der Unternehmer und die Führungskräfte kompetent unterstützt werden, müssen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz neben Fachkräften für Arbeitssicherheit auch Betriebsärzte bestellt werden.
  • Betriebsärzte sind Mediziner mit einer arbeitsmedizinischen Zusatzausbildung. Deshalb werden sie häufig auch Arbeitsmediziner genannt.
  • Die Unterstützung des Arbeitgebers ist eine fachkompetente Beratungsaufgabe. Die Beratung umfasst Themen wie Planungsvorhaben neuer Betriebsanlagen, Beschaffung neuer Arbeitsmittel, Auswahl und Erprobung von PSA, die Erste-Hilfe-Organisation.
  • Aufgabe des Betriebsarzts ist es aber auch, Mitarbeiter arbeitsmedizinisch zu untersuchen, um deren Eignung für gefährliche bzw. gefährdende Tätigkeiten festzustellen.
  • Betriebsärzte nehmen an Begehungen von Arbeitsstätten teil, informieren den Unternehmer über festgestellte Mängel und machen Vorschläge für Verbesserungen.
  • Der Betriebsarzt ist Mitglied im Arbeitsschutzausschuss.
  • Die DGUV V 2 nennt Einsatzzeiten für die Grundbetreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Zusätzlicher benötigter Betreuungsbedarf muss betriebsspezifisch ermittelt werden.
  • Die Grundbetreuungszeit ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und dem Gefährdungspotenzial. Die Grundbetreuungszeit ist zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aufzuteilen. Mindestens 20 % der Betreuungszeit, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Beschäftigten, entfallen auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auf den Betriebsarzt.

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