Wird die Gefährdungsbeurteilung nicht aktualisiert und hat dieses Versäumnis Folgen, wie z. B. Unfälle oder Gesundheitsschäden, können unterschiedliche Rechtsbereiche betroffen sein:

  • Strafrecht, z. B. Tatbestände Körperverletzung oder Tötung bei Arbeitsunfällen;
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, z. B. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften, die wegen veränderter Bedingungen nicht eingehalten wurden. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet;[1]
  • Zivilrecht, z. B. bei Arbeitsunfällen an einem veränderten oder neuen Arbeitsplatz.

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