1) Muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden?

Ja. Dies schreibt § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 vor.

2) Wann muss eine Unfallanzeige erstatt werden?

Eine Unfallanzeige muss erstattet werden, wenn ein Unfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat.

3) Wer erhält eine Unfallanzeige?

  • zwei Exemplare erhält der Unfallversicherungsträger (in der Regel werden diese an die zuständige Bezirksverwaltung gesendet);
  • ein Exemplar erhält die staatliche Stelle für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz oder vergleichbare Behörde);
  • ein Exemplar erhält der Betriebs- oder Personalrat;
  • ein Exemplar behält der Unternehmer (oftmals verwalten die Personalabteilungen oder die Fachkräfte für Arbeitssicherheit diese Unterlagen).

4) Gibt es eine Frist zur Erstattung der Unfallanzeige?

Ja. Innerhalb von drei Tagen, nachdem der Unternehmer oder sein Beauftragter von dem Unfall Kenntnis erlangt hat, muss die Unfallanzeige beim Unfallversicherungsträger erstattet werden.

5) Was ist bei schweren Unfällen, Massenunfällen oder Todesfällen zu beachten?

Tödliche Unfälle, besonders schwere Unfälle und Massenunfälle, müssen sofort fernmündlich, per Fax oder per E-Mail dem zuständigen Unfallversicherungsträger, der Gewerbeaufsicht (oder vergleichbaren Stellen, abhängig vom Bundesland) und ggf. der Ortspolizeibehörde (bei tödlichen Unfällen) gemeldet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge