- Mitarbeiter können nur dann sicher arbeiten, wenn sie die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kennen: Anweisungen und Erläuterungen müssen daher auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sein.
- Bei allen Arbeitsmitteln und Tätigkeiten gibt es Restgefahren, die den Mitarbeitern bekannt sein müssen, damit sie sich richtig verhalten können.
- Relevante Informationen muss der Arbeitgeber den Beschäftigten im Rahmen von Unterweisungen während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen vermitteln (§ 12 ArbSchG).
- Der Arbeitgeber kann diese Aufgabe delegieren – die Verantwortung behält er.
- Unterweisungen müssen dokumentiert werden – auch zur rechtlichen Absicherung des Vorgesetzten bzw. Arbeitgebers.
- Unterweisungen sind mehr als einfache Hinweise oder Verhaltensregeln.
- Unterweisungen helfen, einen reibungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
- Unterwiesene Mitarbeiter arbeiten motivierter und zuverlässiger.
- Bei einem Arbeitsunfall kann der Arbeitgeber wegen unterlassener Unterweisungen persönlich haftbar gemacht werden.
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